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Finanzierung für Selbstzahler

Da es sich bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung um eine Teilleistungsstörung handelt, übernimmt die Krankenkasse  die Kosten der Lerntherapie leider nicht. Dies ist daher in der Regel eine Privatleistung.

Die Kosten für eine fachärztliche Diagnose bei einem Kinder- und Jugendpsychiater werden jedoch von den Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

Zusammenarbeit

 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

In einigen Fällen übernimmt das Jugendamt (nach §35a SGB VIII) die Therapiekosten. Hierzu wird von den Eltern ein formloser Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt. Oftmals wird dazu ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters und eine kurze Darstellung der aktuellen Situation benötigt. Auch eine Bescheinigung der Schule über die Problematik kann in solchen Fällen hinzugezogen werden.

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Zusammenarbeit
Lerntherapie

Ihr Weg zur Herzkiste:

Sarah Masser

Pfalzgrafenstraße 18b

67434 Neustadt an der Weinstraße

Tel.: 0157 74081327

E-Mail: Lerntherapie-Herzkiste@web.de

©2025 von Sarah Masser

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