Finanzierung für Selbstzahler
Da es sich bei einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung um eine Teilleistungsstörung handelt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Lerntherapie leider nicht. Dies ist daher in der Regel eine Privatleistung.
Die Kosten für eine fachärztliche Diagnose bei einem Kinder- und Jugendpsychiater werden jedoch von den Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr übernommen.

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
In einigen Fällen übernimmt das Jugendamt (nach §35a SGB VIII) die Therapiekosten. Hierzu wird von den Eltern ein formloser Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt. Oftmals wird dazu ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters und eine kurze Darstellung der aktuellen Situation benötigt. Auch eine Bescheinigung der Schule über die Problematik kann in solchen Fällen hinzugezogen werden.
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Ihr Weg zur Herzkiste:
Sarah Masser
Pfalzgrafenstraße 18b
67434 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: 0157 74081327
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